Für Anleger, Hausbesitzer und jeden Mitzahler ist sie seit Monaten ein großes Thema. Nun kommt sie tatsächlich. Die Mietpreisbremse. Die von den Grünen bereits 2011 beschriebene und im Wahlkampf 2013 von Angela Merkel eingeführte Diskussion um eine Mietpreisbremse ist nun endlich Wirklichkeit geworden. Welche Auswirkungen hat Sie für Kapitalanleger?
Am letzten Donnerstag wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet. Am 27. März kommt es in den Bundesrat und wenn der Bundespräsident das Gesetz noch im April unterschreibt, tritt es am 1. Juni in Kraft. Dabei legt der Bund eine Rechtsverordnung fest, wie die Vergabe geregelt ist. Denn nicht in ganz Deutschland gilt das Gesetz. Lediglich in angespannten Wohnungsmärkten, in denen in der Vergangenheit die Preise besonders extrem gestiegen sind, soll die Mietpreisbremse eingesetzt werden. Betroffen sind demzufolge die besonders bei Käufern begehrten Szeneviertel. Nach Angaben der Regierung werden voraussichtlich 21 Millionen Mietwohnungen betroffen sein. Das mag für viele Wohnungssuchenden Hoffnung sein. Für Kapitalanleger verändern sich nun allerdings die Spielregeln.
Die Mietpreisbremse deckelt die Preiserhöhungen bei einer Wiedervermietung der Wohnung. Das hat für Anleger zur Folge, dass Sie die Marktanpassung nicht mehr grundsätzlich frei durchführen können. So hat es in Ballungsgebieten auch gerne mal Preissprüge von 20 – 30 Prozent gegeben. Durch die Mietpreisbremse wird dies nun verhindert. Sie deckelt die Erhöhung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies wird über sogenannte qualifizierte Mietspigel erfasst, die zumeist auch online zugänglich sind. Zudem hat der neue Mieter Anspruch darauf, die Miethöhe des Vormieters zu erfahren.
Anleger müssen nach in Kraft treten der Mietpreisbremse umdenken. Bisher war die Suche nach einem attraktiven Viertel mit attraktiver Rendite für private Kapitalanleger einfach. Auch wenn es ethisch grenzwertig sein mag, wurde eine Immobilie gekauft und mit dem Ausziehen der alten Mieter die neue Miete sehr viel höher angesetzt. Schließlich hat auch die Nachfrage den Preis in diese Richtung getrieben. Nun setzt die Bundesregierung dem einen Riegel vor, denn das Mietsteigerungspotenzial ist dort nicht mehr so stark gegeben.
Viel mehr müssen private Anleger nun genau aufpassen, welche Vergleichsmiete vorliegt und sich neuen Marktregeln anpassen. Zwar sind Sie berechtigt, die Miete nicht senken zu müssen, jedoch sollten Sie Immobilien vermeiden, bei denen die Vergleichsmiete womöglich weit unter den aktuellen Mieten liegt.
Kurze Antwort: ja! Nur sollten Sie sich den Marktregeln anpassen und der Lage als Kaufargument noch mehr Aufmerksamkeit geben. Experten raten zur Konzentration auf die etablierten Städte, bei denen die Nachfrage schon seit vielen Jahren sehr hoch ist und die ortübliche Vergleichsmiete sehr nah an der Neuvertragsmiete liegt. Vergleichen Sie also die Mietspiegel bei den großen Immobilienportalen, dann kann die Mietpreisbremse kommen.
Bild: Joujou / pixelio.de
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Ein ausführlicher Artikel mit sehr hilfreichen Tipps. Die Investition in Kapitalanlagen lohnt sich auf jeden Fall trotz der neuen Regelung. Wer sich dem Gegebenheiten anpasst, wird sich schnell zu Recht finden und weiterhin Profit daraus schlagen.
Sehr informativer Artikel mit vielen interessanten Informationen. Das wird einigen sicherlich eine große Hilfe sein, denn in diesem Bereich kommen ja doch so langsam aber sicher einige Fragen auf.
Wie man ja mittlerweile weiß brachte die Mietpreisbremse nicht den gewünschten Effekt. Ganz im Gegenteil. BLeibt abzuwarten, welche neuen Ideen hier noch auf Anleger zukommen. Ich hoffe ja, es wird nicht jedes Jahr eine neue “Sau durchs Dorf” getrieben.