Niedrige Zinsen verlocken zum Immobilienkauf. Welche Risiken und Gesetzesneuerungen Sie kennen sollten, steht im Artikel.
Immer mehr Menschen entscheiden sich aufgrund momentan niedriger Zinsen und steigenden Mieten für den Kauf einer Immobilie. Die Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen. Eine Immobilie ist eine sichere Kapitalanlage, die recht wenig Wertschwankungen unterworfen ist. Sie bringt Steuervorteile, ist krisensicher und somit eine stabile Altersvorsorge. Doch ein Immobilienkauf als Kapitalanlage rechnet sich nur langfristig. Durch die hohen Anschaffungskosten führt für viele Käufer der Weg an einem Kredit nicht vorbei, und an diesen sind sie je nach Laufzeit meistens zwischen 10 und 30 Jahren gebunden. Damit diese dauerhafte finanzielle Verpflichtung nicht zum Risiko wird, sollte die Berechnung der Kreditraten sehr sorgfältig erfolgen. Lassen Sie unbedingt Spielraum nach oben, damit die Rückzahlung auch bei steigenden Zinsen noch problemlos möglich ist.
Um Verbraucher besser zu schützen und vor Fehlentscheidungen wegen mangelnder Beratung zu bewahren, gilt seit dem 21. März 2016 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Es stellt neue Anforderungen an Kreditinstitute zur Beratung bei Abschluss eines Immobiliendarlehens.
Eine wichtige Neuerung im Gesetz betrifft das Widerrufsrecht für Altverträge aus den Jahren 2002 bis 2010, dieses erlischt am 21. Juni 2016. In vielen dieser Kreditverträge war eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt worden, die dem Kreditnehmer praktisch unbeschränktes Widerrufsrecht einräumte. Damit ist nun Schluss. Damit bleibt Verbrauchern nur noch kurze Zeit, wenn sie durch eine Umschuldung einen neuen Kredit zu niedrigeren Zinsen aufnehmen möchten. Ab jetzt erlischt das Widerrufsrecht nach spätestens einem Jahr und 14 Tagen.
Der Gesetzgeber macht sich außerdem für mehr Transparenz und Aufklärung bei Dispokrediten stark. Banken sollen zukünftig besser über Alternativen aufklären, wenn Sie merken, dass ein Kunde regelmäßig in den roten Zahlen ist. Auch sollen die Verbraucherrechte bei sogenannten „Null-Zins-Finanzierungen“ gestärkt werden. Hier fehlte bisher das Widerrufsrecht, und Verkäufer müssen jetzt auch in diesen Fällen die Kreditwürdigkeit des Käufers prüfen.
Vor Abschluss eines Kredites sollten Sie sich auf jeden Fall ausgiebig informieren und beraten lassen. Einige Grundregeln können Ihnen zusätzliche Hilfestellungen geben. Bevor Sie sich zum Haus- oder Wohnungskauf entscheiden, sollten Sie sich überlegen, welche Kredithöhe für Sie in Frage kommt. Weiß man, was man ausgeben kann, sollte dementsprechend eine Immobilie ausgewählt werden. Im Anschluss kann ein Kredit im Rahmen der individuellen finanziellen Möglichkeiten aufgenommen werden. Die richtige Laufzeit des Kredites ist wichtig, einerseits bietet eine lange Laufzeit die Möglichkeit jeden Monat nur eine kleine Rate zurück zu zahlen, und somit langfristig den Geldbeutel nicht allzu sehr zu belasten. Andererseits sollte spätestens zur Rente Schluss sein. Bei der Planung sollte unbedingt ein Puffer mit einkalkuliert werden, damit größere oder unvorhergesehene Ausgaben Sie nicht vor einen finanziellen Engpass stellen.
Bild: geralt / Pixabay.com
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