Eine Aktiengesellschaft muss jährlich den eigenen Aktionären einen Geschäftsbericht vorlegen. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. Dieser Bericht enthält den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat und beschreibt den Geschäftsverlauf, die Lage, erläutert den Jahresabschluss und den Gewinnverwendungsvorschlag.

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