Eine Betriebshaftpflichtversicherung dient zur Abdeckung von Haftpflichtrisiken von Handwerkern, Freiberuflern und Unternehmen. Je nach Branche, kann die Versicherung verpflichtend sein.
Die Betriebshaftpflichtversicherung führt eine Prüfung durch, ob im Falle einer Schadensersatzklage begründete Ansprüche bestehen und in welcher Höhe. Zeitgleich werden unbegründete Forderungen abgewehrt und es erfolgt auch eine Freistellung des Versicherungsnehmers im Falle von begründeten Ansprüchen Dritter aufgrund von Schadenersatz. Der Versicherer kommt dabei, unabhängig von der Versicherungssumme, für alle Kosten auf, die durch die Prüfung des Rechtsanspruchs entstehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch lediglich auf Ansprüche aus einem Schadenersatz und nicht auf Ansprüche die auf vertraglichen Verpflichtungen bestehen.
Neben dem Unternehmen selbst, sind auch Personen abgesichert, die eine leitende Position im Unternehmen besitzen sowie alle betriebsangehörigen Mitarbeiter. Somit kann jeder in einem Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen und ist dann von Schadenersatzansprüchen Dritter im gewerblichen Bereich geschützt. Von den Leistungen ausgenommen, sind Ansprüche die zwischen Mitversicherten bestehen. Weiterhin sind auch sogenannte reine Vermögensschäden sowie Erfüllungsansprüche von den Leistungen ausgeschlossen. Darunter fallen beispielsweise Schäden, die dann entstehen, wenn eine Person verletzt wurde oder Sachen beschädigt sowie vernichtet worden sind.
Reine Vermögensschäden können in einer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein. Die Schäden werden von der Versicherung jedoch nicht dann abgedeckt, wenn die Schäden auf eine Leistung des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind.
Für bestimmte Berufsgruppen gilt eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend, um eine gewerbliche Zulassung zu erhalten. Unter diese Gruppen fallen:
Der entscheidende Vorteil dieser Versicherung ist, dass hiermit eine eigene unternehmerische Tätigkeit sowie ein Betrieb abgesichert werden können. Zudem können neben Schäden, die direkt gemessen werden können auch diejenigen mitversichert werden, dessen Höhe sich erst im Laufe der Zeit zeigen. Diese umfassen auch Personenschäden, wie beispielsweise Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen. Ein weiterer Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass die monatlichen oder jährlichen Beiträge im Vergleich zu anderen Versicherungen gering sind.
Die Höhe hängt neben der Art der Absicherung auch von der Deckungssumme ab. Je höher das Risiko für einen Schaden, desto höher ist entsprechend der Betrag. Dadurch ist diese Versicherung auch für Geringverdiener geeignet so wie für Personen mit einem kleinen Betrieb.
Die Betriebshaftpflichtversicherung dient zur Abdeckung von Haftungsverpflichtungen von Unternehmen sowie Freiberuflern und Handwerkern, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit entstehen und zu Sach- oder Personenschäden führen. Die Versicherung führt somit zu einer Regulierung der daraus entstehenden Vermögensschäden, wie beispielsweise ein Verdienstausfall.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt alle Haftungsverpflichtungen ab, die Ärzten, Architekten, Bauingenieuren, Apothekern und auch Freiberuflern sowie Selbstständigen entstehen. Dabei werden alle schuldhaften Sach- und Vermögensschäden umfasst, die auf einer beruflichen Tätigkeit zurückzuführen sind.
Die Unterschiede bei der Versicherung zeigen sich im Geltungsbereich. Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst auch berufsspezifische Haftungsverpflichtungen und übernimmt zudem echte Vermögensschäden, die selbst dann entstehen, wenn es keinerlei Sach- oder Personenschaden gibt.
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