Eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit kann zumindest die finanziellen Einbußen durch den Verlust des Arbeitsplatzes absichern. Ihr Abschluss ist zwar relativ kostspielig, ist aber gerade bei Berufen sinnvoll, die körperlichen Einsatz erfordern.
Manche Verträge beinhalten jedoch eine sogenannte Verweisung, die den Versicherer zur Aufnahme einer anderen Tätigkeit verpflichtet.
Wer seinen gelernten Beruf aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ausüben kann, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Die Miete oder die Zahlungen für das Eigenheim können nicht mehr bezahlt werden, Urlaube sind nicht mehr möglich, Hobbys können nicht mehr ausgeführt werden. Der Staat sorgt zwar für eine Grundsicherung, diese ersetzt aber nicht das vorherige Gehalt. Eine Versicherung bietet im Ernstfall finanzielle Unterstützung, kann aber auch den Versicherten verpflichten, eine andere adäquate Tätigkeit aufzunehmen. Beim Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man daher darauf achten, ob die Vertragsbedingungen eine Verweisungsklausel enthalten. Dabei gibt es zwei Arten von Verweisungen.
Die abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherte eine beliebige andere Tätigkeit aufnehmen muss, bei der seine Erkrankung kein Hindernis darstellt. Die Bedingungen dafür: Der neue Job entspricht den bereits erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten. Außerdem sollten sich eventuelle Gehaltseinbußen in Grenzen halten. Der Versicherte hat also nur dann einen Anspruch auf die BU-Rente, wenn es keine Tätigkeit gibt, die er trotz seiner Erkrankung ausüben kann.
Die andere Verweisungsart bezieht sich konkret auf eine bestimmte Tätigkeit und wird daher auch als konkrete Verweisung bezeichnet. Ein Beispiel dafür ist der Lagerarbeiter, der wegen chronischer Rückenprobleme keine körperliche Arbeit mehr verrichten kann. Als Ersatz könnte er aber im Büro arbeiten und dort einen Job in der Lagerverwaltung annehmen. Sollte er dieses Jobangebot nicht annehmen, fällt auch hier die Zahlung einer BU-Rente weg.
Interessant ist die konkrete Verweisung vor allem für Menschen, die einen eigenen Betrieb aufgebaut haben. Viele Versicherungen unterstützen ihre Kunden im Falle einer Berufsunfähigkeit dabei, den Betrieb so zu organisieren, dass er dennoch weiter bestehen bleiben kann. Im besten Fall gelingt es, dem Versicherten trotz der Erkrankung eine Möglichkeit zu schaffen, weiterhin seine Erfahrung und Arbeitskraft in den eigenen Betrieb einzubringen. Eine solche Lösung ist nicht nur im Sinne der Versicherung, sondern auch ein wertvoller Beitrag, um dem Erkrankten langfristig eine berufliche Perspektive zu bieten.
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